Wichtig: Wählen kann man auch ohne Wahlbenachrichtigung.
Es reicht der Personalausweis!
Das Quorum
Beim Ausfüllen des Stimmzettels für den Bürgerentscheid ist zu beachten, dass jeder Abstimmende nur eine Stimme vergeben kann; entweder mit „Ja“ für den Bürgerentscheid oder mit „Nein“ gegen den Bürgerentscheid.
Bei Bürgerentscheiden ist – im Gegensatz zu Wahlen – eine Abstimmungsbeteiligung (= Quorum) von 10 % der gültigen Stimmen vorgeschrieben.
Das bedeutet auch, erreicht der Bürgerentscheid entweder bei den gültigen Ja- oder Nein-Stimmen nicht mindestens 10 % der Abstimmungsberechtigten, bleibt der Bürgerentscheid rechtlich bedeutungslos und ist ungültig.
Aufgerufen zur Abstimmung sind ca. 103.000 Würzburger Bürgerinnen und Bürger.
Das Stadtgebiet ist für den Bürgerentscheid dazu in voraussichlich 61 Abstimmungsbezirke eingeteilt.
Mit der Wahlkarte erhalten Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen selbst müssen bis zum Abstimmungstag, 13. April 2014 unbedingt wieder im Rathaus sein. Danach eingehende Briefabstimmungsunterlagen werden nicht mehr ausgewertet. Es empfiehlt sich deshalb, die Abstimmungsbriefe am Abstimmungswochenende in die am Rathaus befindlichen Rathausbriefkästen persönlich einzuwerfen. Die in den üblichen Postbriefkästen nach dem Freitag 11. April 2013 eingeworfenen Unterlagen, werden in der Regel turnusmäßig nicht mehr geleert und können deshalb nicht mehr bis Sonntag dem Rathaus zugestellt werden.
Mitzubringen
Mitzubringen ist – wie bei allgemeinen Wahlen – ein amtlicher Ausweis und die Abstimmungsbenachrichtigungskarte. Falls die Abstimmungsbenachrichtigung nicht mehr vorhanden ist, kann auch mit einem amtlichen Ausweis im zuständigen (bisherigen) Abstimmungsraum die Abstimmung vorgenommen werden.
Informationen dazu erteilt auch gerne das Wahlamt unter der Telefon-Nummer 37-2755.
Geöffnet ist das Wahlamt im Rathaus (Zimmer 34) auch für allgemeine Rückfragen. Uhrzeiten werden wir noch bekanntgeben.