16-02-24 Offener Brief Bundesverw.gericht In ihrem Offenen Brief vom 24. Februar 2016 (siehe Anlage) wendet sich die Umwelt- und Gesundheitsinitiative Würzburg-Tunnel e. V. (BI) an den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, um auf die Auswirkungen richterlicher Urteile, besonders jenes des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2011 zum A3-Ausbau bei Würzburg, auf die Bürger hinzuweisen.
Nach Auffassung der BI wurden mit dem Urteil von 2011 gegen den Bau des von ihr geforderten Autobahntunnels die elementaren Rechte der Bürger der Stadt Würzburg auf Unversehrtheit, Gesundheit und den Schutz ihres Lebensraumes missachtet.
Das Gericht hatte den Bürgern verwehrt, gegen die zu hohe Schadstoffbelastung durch den A3-Ausbau zu klagen. Diese „Präklusion“ hat der Europäische Gerichtshof inzwischen für rechtswidrig erklärt und so die Auffassung der BI untermauert, dass das damalige Urteil ein Fehlurteil war.
Die BI beklagt u. a. die ungleiche Behandlung von Bürgern und Vorhabensträgern (Autobahndirektion) im Verfahren, in dem die Interessen der Autobahndirektion immer höher bewertet wurden als der Rechtsschutz der Kläger. Schließlich vermisst die BI eine Beweisaufnahme durch das Gericht, wodurch die Bürger gezwungen sind, teure Gutachten vorzulegen, für die sie kein Geld haben und somit ihre Klage zurückziehen müssen – so geschehen in diesem Fall.
Heute – nachdem der Trog immer mehr Gestalt annimmt – sieht sich die BI in ihren Befürchtungen bestätigt, dass mit dieser zumeist offenen Ausbauvariante die Probleme der Lärm- und Schadstoffbelastung eher verstärkt und andere neu geschaffen werden, genannt seien die Überschwemmungsgefahr in Heidingsfeld durch die Trogentwässerung in den Heigelsbach und die Auswirkungen der großflächigen Umweltzerstörungen entlang der Ausbaustrecke.
Offener Brief an den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts: 16-02-24 Offener Brief Bundesverw.gericht