Am 17.10.2013 hat die Europäische Kommission die Bundesrepublik wegen des in Deutschland eingeschränkten Zugangs von privaten oder öffentlichen Anrainern von umweltrelevanten Bauvorhaben zu den deutschen Verwaltungsgerichten beim Europäischen Gerichtshof verklagt. Die Klage wurde u.a. durch eine EU-Beschwerde der Umwelt- und Gesundheitsinitiative Würzburg-Tunnel e. V. ausgelöst.
Es geht u. a. um die sog. Präklusionsvorschriften, die dazu führen, dass von umweltrelevanten Vorhaben betroffene Bürgerinnen und Bürger, die ihre Bedenken gegen ein Projekt nicht innerhalb einer gesetzlichen 14-tägigen Frist äußern, aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen sind. Sie können dann auch ihre Grundrechte auf Leben und Gesundheit sowie Eigentum nicht mehr geltend machen.
Auch bei Gericht werden die nicht vorgetragenen Betroffenheiten ausgeschlossen, d. h. die Richter dürfen in ihren Urteilen die innerhalb der nach deutschem Recht geltenden 14-Tage-Frist nicht vorgetragenen Gesichtspunkte nicht mit einbeziehen. Die Kläger sind dann nach den deutschen Gesetzesvorschriften mit ihren Argumenten präkludiert (ausgeschlossen).
Hinzu kommt, dass den Klägern vor deutschen Gerichten die Beweislast zufällt, dass Fehler einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu einer die Kläger in ihren Rechten verletzenden rechtswidrigen Entscheidungen der Behörde geführt haben; es wird also der Nachweis der kausalen Rechtsverletzung der Kläger durch die fehlerhafte Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt. Auch diese Darlegungsund Beweispflichten verstoßen nach Auffassung der EU-Kommission gegen Europarecht.
Dies sind die wesentlichen Klagegründe der EU-Kommission im Zusammenhang mit der gestern eingereichten Klage zum Europäischen Gerichtshof. Es sind die gleichen Argumente, welche die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte in einer EUBeschwerde der Umwelt- und Gesundheitsinitiative Würzburg-Tunnel e. V. zur EU-Kommission gebracht hat. Die EU-Kommission sah sich aufgrund dieser Beschwerde und der Weigerung der Bundesrepublik Deutschland, Änderungen im deutschen Umweltrechtssystem herbeizuführen, veranlasst, die jetzt eingereichte Klage beim EUGH anzustrengen. Insoweit ist dies ein Erfolg auch der Gemeinde Altrip.
Würzburg, den 18.10.2013
gez.: RA Wolfgang Baumann / Fachanwalt für Verwaltungsrecht