V e r t r e t u n g s b e r e c h t i g t e

Als vertretungsberechtigte Personen werden

  Name, Vorname Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Geb.Datum Telefon

1

Reimund, Matthias Prager Ring 67, 97084 Würzburg 02.04.62 0170/7380242

2

Baumann, Wolfgang Dr.-Onymus-Straße 52, 97080 Würzburg 13.07.49 0931/460460

3

Paul, Johanna Wiener Ring 49, 97084 Würzburg 27.03.59 0931/661595

und für den Fall ihrer Verhinderung oder ihres Ausscheidens in folgender Reihenfolge als stellvertretende Personen benannt:

  Name, Vorname Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Telefon

1

Katzenberger, Peter Schattbergweg 23, 97084 Würzburg 0931/663579

2

Kerner, Christiane Trojaweg 12, 97084 Würzburg 0931/662605

3

Dr. Imhof, Michael Auf der Schanz 96, 97076 Würzburg 0931/2700010

4

Prof. Dr. Voelker, Wolfram Am Hölzlein 21, 97209 Veitshöchheim 0931/20139010

5

Nowitzki, Joerg-Werner Unterer Katzenbergweg 12, 97084 Würzburg 0931/705780

Die Vertretung erfolgt gemeinschaftlich. Die ver-tretungsberechtigten Personen sind ermächtigt, den Antrag zurückzunehmen und Änderungen oder Streichungen zu diesem Begehren vorzunehmen, sofern dies für die Zulässigkeit des Begehrens erforderlich oder bei teilweiser Erledigung des Begehrens geboten ist.

Sollten Teile dieses Bürgerbegehrens unzulässig sein oder sich erledigen, gilt meine Unterschrift für den verbleibenden Teil.

Meine Unterschrift darf nur zur Vorlage bei der Stadt Würzburg verwendet werden. Eine darüber hinaus-gehende Datennutzung gestatte ich nicht. Ins-besondere dürfen meine Angaben nicht an Dritte weitergegeben werden: Die Vertreter des Bürger-begehrens und die von ihnen Beauftragten versichern, dass die persönlichen Angaben der Unterzeichner nicht für andere Zwecke verarbeitet oder genutzt werden.

Mir ist bekannt, dass ich mich für dieses Bürgerbegehren nur einmal eintragen kann.

  • Eintragungsberechtigt sind nur Personen, die
  • Deutsche sind oder nach dem Recht der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Unionsbürgerschaft besitzen,
  • bei Einreichung des Bürgerbegehrens in der Stadt Würzburg das 18 Lebensjahr vollendet haben
  • sich seit mindestens 3 Monaten in der Stadt Würzburg mit dem Schwerpunkt der
    Lebensbeziehungen aufhalten
  • nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind.