B e g r ü n d u n g

Die A3 durchzieht die Stadt Würzburg zwischen den Stadtteilen Heuchelhof und Heidingsfeld über eine Länge von 5,4 km und trägt aufgrund der Kessellage Würzburgs erheblich zur Lärm- und Schadstoffbelastung im gesamten Stadt-gebiet bei. Die schädlichen Umwelt- und Gesundheitsbelastungen durch die Auto-bahn werden sich zukünftig in Folge des steigenden Verkehrsaufkommens auf das gesamte Stadtgebiet gravierend aus-wirken, falls die „A3-Amtstrasse“ gebaut würde. Nach Einschätzungen von Ärzten ist davon auszugehen, dass dadurch Herz-, Lungen- und Kreislauferkran-kungen  weiter zunehmen. Kinder und ältere Mitbürger sind davon besonders betroffen.

Der Bau des Würzburg-Tunnels von der Anschlussstelle Heidingsfeld bis nahe der Randersackerer Brücke wird dagegen die Lebensqualität der Einwohner Würzburgs und der Region wesentlich verbessern. Die Bauzeit der „A3-Amtstrasse“ beträgt mindestens fünf Jahre. Da die „A3-Amts-trasse“ unter laufendem Verkehr mit häufig sich verändernden Verkehrs-führungen gebaut werden muss, ist mit massiven Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs zu rechnen.

Bei jedem Stau in der Baustelle muss mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen in der Stadt Würzburg und im Umland gerechnet werden, das gravierende Auswirkungen auf   den örtlichen Verkehr haben wird und diesen zum Erliegen bringt. Diese Situation wirkt sich negativ auf  die Autofahrer aus und führt zu schweren Beeinträchtigungen der Umwelt des  Handels und des Tourismus.

Hingegen erfolgt der Bau des Würzburg-Tunnels abseits der bestehenden Auto-bahn. Der Verkehr kann während der Bauzeit auf der bestehenden A3  über-wiegend ungehindert fließen.

Der Würzburg-Tunnel hat im Vergleich zur bislang vorgesehenen „A3-Amtstrasse“ entscheidende Vorteile:

  • Verlagerung von 3,5 Kilometern bisher sichtbarer Autobahn aus dem Würzburger Stadtbild in den geforderten Tunnel,
  • Verkürzung der Autobahnstrecke um ca. 800 Meter, d.h.  ca. 90.000 Kilometer pro Tag werden weniger  gefahren,
  • Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs um 4 Millionen Liter pro Jahr,
  • Verminderung der CO2-, Stickstoff-, Schwefeldioxid- und Feinstaubbelastung im gesamten Stadtgebiet,
  • drastische Verringerung der  Lärmbelästigung für mehr als 60.000 Bewohner im Stadtgebiet durch die Untertunnelung,
  • deutlich geringere Flächenversiegelung durch die unterirdische Streckenführung und
  • stark verminderte Stau- und Unfallgefahr während der Bauzeit.

Durch die Teilfrage a) soll die Stadt Würzburg verpflichtet werden, alle möglichen politischen Aktivitäten und rechtlich zulässigen Maßnahmen zu unternehmen, um den Würzburg-Tunnel zu verwirklichen.

Hierzu zählen auch Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Planfeststellungsbehörde, nichtförmliche Rechtsbehelfe wie Eingaben bei den zuständigen Stellen oder Petitionen sowie Anträge auf Aufhebung des Planfeststellungsbe-schlusses für die „A3-Amtstrasse“.

Die Teilfrage b) beabsichtigt, dass es die Stadt Würzburg im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten gegenüber allen Behörden – insbesondere gegenüber dem Vorhabensträger (Autobahndirektion  Nordbayern) – unterlässt, die „A3-Amtstrasse“ zu unterstützen.

Für die Umsetzung dieser planfestgestellten Autobahntrasse („A3-Amtstrasse“) sind im großen Umfang Baustraßen auf städtischem Grund erforderlich, den die Stadt zur Verfügung stellen müsste. Dies soll zukünftig unterbunden werden.

Daher ist die Stadt Würzburg gehalten, sich auch von eingegangenen Verpflichtungen zu befreien.

Bei der Realisierung  des Würzburg-Tunnels wäre es weitgehend entbehrlich, städtischen Grund in Anspruch zu nehmen, weil die Baumaßnahmen größtenteils unterirdisch stattfinden würden. Die Enteignung von Privatgrundstücken wird deutlich reduziert.

Teilfrage c) bezweckt die Aufhebung der Vereinbarung der Stadt Würzburg mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern vom 26.10.2009, in der sich die Stadt an den Kosten der „A3-Amtstrasse“ mit einem Finanzierungs-und Leistungsanteil in Höhe von pauschal 2,9 Mio. EUR beteiligt.

Damit hat sich die Stadt Würzburg zur finanziellen Unterstützung der „A3-Amtstrasse“ verpflichtet und übernimmt einen stattlichen Anteil aus dem schon stark strapazierten städtischen Etat  für den Straßenbau des Bundes. Aus unserer Sicht besteht für die Stadt Würzburg  kein vernünftiger Grund, sich an den Gesamt-kosten  mit einem Anteil von 2,9 Mio. EUR zu beteiligen. Das Versprechen der Stadt Würzburg verstößt gegen das Prinzip der Sparsamkeit, wonach die Aus-gaben auf die Erfüllung der gemeind-lichen Aufgaben zu beschränken sind und unnötige Ausgaben vermieden werden müssen. Es hat den Anschein, dass sich die Stadt Würzburg mit der Zahlungs-verpflichtung in unzulässiger Weise die Bereitschaft des damaligen Verkehrs-ministers zur baldigen Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die „A3-Amts-trasse“ „erkaufen“ wollte.

Aus den genannten Gründen stellt sich  die Frage, ob die vertragliche Verpflichtung der Stadt zur Zahlung und Erbringung von pauschal 2,9 Mio. EUR zu Gunsten der Bundesstraßenverwaltung überhaupt wirksam ist.

Die Stadt soll durch die Teilfrage c) jedenfalls angehalten werden, alle rechtlichen Schritte zu ergreifen (z. B. An-fechtung, Kündigung oder Rücktritt bzw. einvernehmliche Vertragslösung), um von dieser finanziellen Verpflichtung frei zu kommen.

Die frei werdenden 2,9 Mio. EUR könnten sinnvoller für  dringend  anstehende Instandsetzungsmaßnahmen des Würzburger Straßennetzes, den Bau von Radwegen und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie andere dringend zu erledigende kommunale Aufgaben eingesetzt werden.