Vorgeschmack des Stau-Chaos im Falle des Trogbaus: Abriss der B19 Brücke über die A3

In der Nacht zum Sonntag wurde der gesamte Verkehr der A3 durch Würzburg umgeleitet. Grund war ’nur‘ der Abbruch der alten B19-Brücke, die bei der Anschlussstelle Heidingsfeld über die A3 führt.
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Damit wurde das Realität, was die Autobahndirektion bisher verschwiegen hatte, die Bürgerinitiative, die mit dem Bürgerentscheid am 13. April den A3 Würzburg-Tunnel ermöglichen will, schon immer befürchtet hatet: wird die A3 nach den Plänen der Autobahndirektion ausgebaut, werden wir in Würzburg über mindestens 6  bis 8 Jahre hinweg solche Situationen haben – und das nicht nur zu Nachtzeiten. Der Verkehr wird in Würzburg und im ganzen Umland immer wieder zum Erliegen kommen. Das wäre für Würzburg eine Katastrophe, denn mit dem Verkehr erhöht sich die Lärm- und Schadstoffbelastung noch mehr. In diesem Jahr wurden die höchst zulässigen Grenzwerte für Feinstaubkonzentration in Würzburg bereits 12 Mal überschritten.
Würde die A3 in einen Tunnel verlegt, könnte der Ausbau abseits der bestehenden Autobahn erfolgen, ohne den laufenden Verkehr auf der A3 zu behindern. Würzburg bliebe von Staus und den damit verbundenen Negativfolgen wie Lärm und Luftschadstoffen verschont.
Aus diesem aktuellen Anlass ruft die Bürgerinitative erneut dazu auf, den Bürgerentscheid am 13. April für den Bau des A3 Würzburg-Tunnels zu unterstützen. Die B19-Brücke ist nicht entscheidend, ob die A3 im weiteren Verlauf als Tunnel oder Trog ausgebaut wird. Noch ist es nicht zu spät, für Würzburg die bessere Lösung, nämlich den Würzburg-Tunnel zu erwirken.

Chefärzte der Uniklinik Würzburg rufen zur Wahlzustimmung für den Entscheid am 13. April auf

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir rufen Sie auf, sich am 13. April 2014 beim Bürgerentscheid zu beteiligen und für den A3-Ausbau mit Würzburg-Tunnel zu stimmen!

Derzeitig durchquert die Autobahn A3 über eine Streckenlänge von 5,4 km das Würzburger Stadtgebiet und trägt damit erheblich zur Feinstaubbelastung der Stadt bei. Mit dem „Würzburg-Tunnel“ könnten mehr als die Hälfte der Autobahnkilometer aus dem Stadtgebiet verbannt und damit die Feinstaubbelastung in Würzburg beträchtlich reduziert werden. Im Gegensatz zur bislang geplanten „Troglösung“ bietet die Tunnellösung die Möglichkeit, die Autobahnstrecke um 739 m zu verkürzen, den jetzigen Höhenunterschied der Au­tobahn um 44 m zu vermindern und dadurch den jährlichen Kraftstoffverbrauch des Gesamt­verkehrs auf dieser Strecke (ca. 35 Mill Fahrzeuge pro Jahr!) um 4 Millionen Liter zu senken.

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Als Fachärzte für Kardiologie, Pneumologie und Herzchirurgie behandeln wir täglich Patien­ten mit Herz- und Lungenkrankheiten. Wir wissen, dass Fein­staub- und Lärmbelastung wichtige Risikofaktoren dieser Erkrankungen sind. Daher versuchen wir, jede Möglichkeit zu nutzen, um diese Risikofaktoren zu reduzieren.

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Mit dem Bürgerbegehren haben Sie die Möglichkeit, politisch Einfluss zu nehmen! Sagen Sie Ja zum A3-Ausbau mit Würzburg Tunnel! Fordern Sie mit Ihrer Stimme, dass sämtliche politischen und rechtlich zulässigen Maßnahmen unternommen werden, um den Würzburg-Tun­nel zu realisieren und damit eine Jahrhundertchance für nachhaltigen Umwelt- und Gesundheitsschutz zu nutzen!

aerzteWürzburg, den 04.04.2014

Was muss ich wissen, um am 13. April beim Entscheid mit JA zu stimmen

Wichtig: Wählen kann man auch ohne Wahlbenachrichtigung.
Es reicht der Personalausweis!

Das Quorum

Beim Ausfüllen des Stimmzettels für den Bürgerentscheid ist zu beachten, dass jeder Abstimmende nur eine Stimme vergeben kann; entweder mit „Ja“ für den Bürgerentscheid oder mit „Nein“ gegen den Bürgerentscheid.

Bei Bürgerentscheiden ist – im Gegensatz zu Wahlen – eine Abstimmungsbeteiligung (= Quorum) von 10 % der gültigen Stimmen vorgeschrieben.

Das bedeutet auch, erreicht der Bürgerentscheid entweder bei den gültigen Ja- oder Nein-Stimmen nicht mindestens 10 % der Abstimmungsberechtigten, bleibt der Bürgerentscheid rechtlich bedeutungslos und ist ungültig.

Aufgerufen zur Abstimmung sind ca. 103.000 Würzburger Bürgerinnen und Bürger.

Das Stadtgebiet ist für den Bürgerentscheid dazu in voraussichlich 61 Abstimmungsbezirke eingeteilt.

stimmzettelBriefabstimmung

Mit der Wahlkarte erhalten Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen selbst müssen bis zum Abstimmungstag, 13. April 2014 unbedingt wieder im Rathaus sein. Danach eingehende Briefabstimmungsunterlagen werden nicht mehr ausgewertet. Es empfiehlt sich deshalb, die Abstimmungsbriefe am Abstimmungswochenende in die am Rathaus befindlichen Rathausbriefkästen persönlich einzuwerfen. Die in den üblichen Postbriefkästen nach dem Freitag 11. April 2013 eingeworfenen Unterlagen, werden in der Regel turnusmäßig nicht mehr geleert und können deshalb nicht mehr bis Sonntag dem Rathaus zugestellt werden.

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Mitzubringen

Mitzubringen ist – wie bei allgemeinen Wahlen – ein amtlicher Ausweis und die Abstimmungsbenachrichtigungskarte. Falls die Abstimmungsbenachrichtigung nicht mehr vorhanden ist, kann auch mit einem amtlichen Ausweis im zuständigen (bisherigen) Abstimmungsraum die Abstimmung vorgenommen werden.

Informationen dazu erteilt auch gerne das Wahlamt unter der Telefon-Nummer 37-2755.

Geöffnet ist das Wahlamt im Rathaus (Zimmer 34) auch für allgemeine Rückfragen. Uhrzeiten werden wir noch bekanntgeben.

 

PRESSEERKLÄRUNG: EU-Kommission verklagt die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichenden Rechtsschutzes im Umweltrecht EU-Beschwerde A 3 – Erweiterung bei Würzburg mitursächlich für die Klageerhebung

Am 17.10.2013 hat die Europäische Kommission die Bundesrepublik wegen des in Deutschland eingeschränkten Zugangs von privaten oder öffentlichen Anrainern von umweltrelevanten Bauvorhaben zu den deutschen Verwaltungsgerichten beim Europäischen Gerichtshof verklagt. Die Klage wurde u.a. durch eine EU-Beschwerde der Umwelt- und Gesundheitsinitiative Würzburg-Tunnel e. V. ausgelöst.
Es geht u. a. um die sog. Präklusionsvorschriften, die dazu führen, dass von umweltrelevanten Vorhaben betroffene Bürgerinnen und Bürger, die ihre Bedenken gegen ein Projekt nicht innerhalb einer gesetzlichen 14-tägigen Frist äußern, aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen sind. Sie können dann auch ihre Grundrechte auf Leben und Gesundheit sowie Eigentum nicht mehr geltend machen.
Auch bei Gericht werden die nicht vorgetragenen Betroffenheiten ausgeschlossen, d. h. die Richter dürfen in ihren Urteilen die innerhalb der nach deutschem Recht geltenden 14-Tage-Frist nicht vorgetragenen Gesichtspunkte nicht mit einbeziehen. Die Kläger sind dann nach den deutschen Gesetzesvorschriften mit ihren Argumenten präkludiert (ausgeschlossen).
Hinzu kommt, dass den Klägern vor deutschen Gerichten die Beweislast zufällt, dass Fehler einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu einer die Kläger in ihren Rechten verletzenden rechtswidrigen Entscheidungen der Behörde geführt haben; es wird also der Nachweis der kausalen Rechtsverletzung der Kläger durch die fehlerhafte Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt. Auch diese Darlegungsund Beweispflichten verstoßen nach Auffassung der EU-Kommission gegen Europarecht.
Dies sind die wesentlichen Klagegründe der EU-Kommission im Zusammenhang mit der gestern eingereichten Klage zum Europäischen Gerichtshof. Es sind die gleichen Argumente, welche die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte in einer EUBeschwerde der Umwelt- und Gesundheitsinitiative Würzburg-Tunnel e. V. zur EU-Kommission gebracht hat. Die EU-Kommission sah sich aufgrund dieser Beschwerde und der Weigerung der Bundesrepublik Deutschland, Änderungen im deutschen Umweltrechtssystem herbeizuführen, veranlasst, die jetzt eingereichte Klage beim EUGH anzustrengen. Insoweit ist dies ein Erfolg auch der Gemeinde Altrip.

Würzburg, den 18.10.2013
gez.: RA Wolfgang Baumann / Fachanwalt für Verwaltungsrecht

PRESSEERKLÄRUNG: A3-Ausbau bei Würzburg: Klage gegen Planungsänderung abgewiesen Gericht räumt Bürgerin nicht das Recht ein, unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu rügen

Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom heutigen Tage
die Klage einer Würzburgerin gegen die Errichtung der neuen Überführung des
Langen Kniebrecherwegs über die B 19 abgewiesen.

Die Klägerin hatte geltend gemacht, der Planfeststellungsbeschluss für den A3-
Ausbau bei Würzburg sei durch verschiedene Planänderungen und Nachbesserungsversuche
der Autobahndirektion Nürnberg so stark verändert worden, dass
eine neue, sämtliche Neubelastungen der betroffenen Anwohner berücksichtigende
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hätte durchgeführt werden müssen.
Die Klägerin ließ vor dem Bundesverwaltungsgericht vortragen, es sei unzulässig,
die Auswirkungen der Änderungsplanungen, wie zum Beispiel die Brücke zur
Überführung des Langen Kniebrecherwegs über die B 19, isoliert zu betrachten,
ohne das Gesamtgeschehen, das durch die Bauarbeiten ausgelöst werde, in den
Blick zu nehmen. Eine solche „Salamitaktik“ sei unzulässig und erschwere den
Rechtsschutz des Bürgers, da dieser zur Erhebung einer Vielzahl von Klagen
gezwungen werde.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen,
die Klägerin wohne zu weit von der streitgegenständlichen Brücke entfernt, von
der veränderten Errichtung der Brücke sei sie zu wenig betroffen, um hier ein
Klagerecht geltend zu machen. Auch ein aus dem Europarecht folgendes Klagerecht
im Hinblick auf eine fehlerhafte UVP bestehe nicht, eine Aufspaltung der
Ausführungsplanung in viele Einzelverfahren sei trotz der hierdurch erschwerten
Rechtsschutzbedingungen zulässig.

Würzburg, den 02.10.2013
gez.: Wolfgang Baumann / Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Presseerklärung: A3-Ausbau bei Würzburg: Sofortvollzug für Behelfsautobahn durch Regierung ausgesetzt

Bundesverwaltungsgericht erlaubt Arbeiten an B19-Brücke 

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom gestrigen Tage über den
von zwei Würzburger Bürgern gegen den Bau einer Behelfsfahrbahn auf der A3
in Höhe des Stadtteils Heidingsfeld sowie einer Behelfsbrücke über die B 19 gerichteten Eilantrag entschieden.
Die beklagten Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Ausbaus der A3 zwischen Würzburg-Heidingsfeld und Würzburg-Randersacker. Im Hinblick auf den Bau einer für die 5-jährige Bauzeit vorgesehenen Behelfsautobahn
sowie die hiermit verbundene Verbreiterung der bestehenden Autobahntrasse
um zum Teil mehrere Behelfsfahrspuren zwischen der Heidingsfelder und
der Randersackerer Brücke hat das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren
eingestellt. Grund hierfür ist, dass die Regierung von Unterfranken im Verfahren
selbst zugeben musste, dass ein Eilbedürfnis für die Realisierung des Baus der
Behelfsfahrbahn nicht besteht. Die Regierung hat deshalb im laufenden gerichtlichen
Verfahren selbst den Vollzug des beklagten Planfeststellungsbeschlusses
ausgesetzt, sodass der Eilantrag für erledigt erklärt werden konnte.
Soweit sich der Eilantrag gegen die Aufnahme der Arbeiten auch an der Behelfsbrücke
über die B 19 gerichtet hat, hat das Bundesverwaltungsgericht den Antrag
abgelehnt. Zur Begründung hat das Gericht darauf abgestellt, dass die Wohngrundstücke
der Antragsteller zu weit entfernt von den anstehenden Baumaßnahmen
an der Brücke gelegen sind, um unzumutbar durch Lärm und Luftschadstoffe
beeinträchtigt zu werden. Die Erfolgsaussichten der Klage in der Hauptsache
wurden aber ausdrücklich als offen bezeichnet.
Rechtsanwalt Wolfgang Baumann zur Eilentscheidung des BVerwG:
„Das Ziel unseres Eilantrages, die Schaffung vollendeter Tatsachen durch eine
schnelle Umsetzung vor allem der Behelfsfahrbahn zu verhindern und damit dem
Bundesverwaltungsgericht die Gelegenheit zu geben, in der Hauptsache intensiv
die von uns vorgetragenen Argumente gegen die Behelfsfahrbahn und die Verbreiterung
der bestehenden Autobahn zu prüfen, wurde vollumfänglich erreicht.
Insoweit wurde auch die Regierung von Unterfranken zur hälftigen Kostentragung
herangezogen.

Nicht nachvollziehbar ist, dass das Gericht die von uns vorgebrachten Gesichtspunkte
nicht berücksichtigt hat, wonach die bestehende B 19-Brücke entgegen
der fehlerhaften und verfahrensintendierten Behauptung der Landesanwaltschaft
Bayern auf wenigstens 60 t und nicht auf 30 t Belastung ausgelegt sei. Hier ist
das Gericht den panikmachenden Fehlbewertungen der Autobahndirektion Nürnberg
aufgesessen, die erklärt hat, bei einer ausbleibenden Erneuerung der B 19-
Brücke wären erhebliche verkehrsbeschränkende Maßnahmen bis hin zu einer
Sperrung für den Schwer- und Güterverkehr unausweichlich. Das Gericht hat
offensichtlich einen von uns vorgelegten zweiten Schriftsatz nicht berücksichtigt,
so dass die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde geprüft werden sollte.
Es gibt aber durchaus auch eine positive Seite der Entscheidung:
Die Bauarbeiten an der Brücke über die B 19, die isoliert von der Tunnelfrage zu
sehen sind, können nun zwar beginnen, diese schließen aber die von unseren
Mandanten erstrebte Tunnelvariante mit dem Würzburg-Tunnel anstatt der „Trogtrasse“
in keiner Form aus und schaffen damit insofern auch keine vollendeten
Tatsachen. Aus unserer Sicht ist die Ausgestaltung des Ausbaus der A3 bei
Würzburg nach wie vor offen. Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
ist damit für alle Betroffenen, die sich einen richtigen Tunnel wünschen,
eine gute Nachricht.“
Würzburg, den 15.08.2013
gez.: Wolfgang Baumann/Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Was ist der Tunnel? Wir wollen eine zukunftsfähige Lösung ! Der Würzburg-Tunnel ist diese Lösung !

Die Umwelt- und Gesundheitsinitiative Würzburg-Tunnel e. V. fordert die Verlegung der Autobahn in einen Tunnel unter dem Heuchelhofberg. Dabei würde die A3 unmittelbar nach der Anschlussstelle Heidingsfeld den Reichenberger und Rottenbauerer Grund in vollständig eingehausten Brücken überqueren, bevor sie unter dem Heuchelhofberg verschwindet und nahe der Randersackerer Brücke auf die bestehende Trasse führt. Die Länge des Tunnels liegt bei 3,5 km.

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Vorteile des Tunnels:

1.  Saubere Luft: Moderne Filtertechnologien erlauben im Tunnel eine Filterung der Luftschadstoffe von bis zu 98 %. Es würden kaum noch Schadstoffe entweichen. Die A3 würde Würzburg nicht mehr mit dem Gesundheit gefährdenden Feinstaub belasten. Tunnelfilter

Die Stadt Würzburg könnte endlich den Luftreinhalteplan umsetzen.
Der Tunnel würde die Autobahn um ca. 800 m verkürzen. Das allein hätte schon eine Einsparung von 4 Mio Liter Kraftstoff zur Folge, wenn man davon ausgeht, dass 100.000 Fahrzeuge Würzburg auf der A3 täglich passieren.

2.  Lärmschutz: Nur mit einem richtigen Tunnel, wie wir ihn fordern, wäre endlich Schluss mit dem Dauerlärm in den Stadtteilen Heidingsfeld, Heuchelhof und Frauenland.

3.  Kurze Bauzeit: Die Bürgerinitiative verfügt über eine komplette Tunnelplanung eines renommierten, erfahrenen österreichischen Planungsbüros für Tunnelbau. Demnach beträgt die Bauzeit für den Tunnel 2, max. 3 Jahre. Während des Tunnelbaus könnte der Verkehr auf der A3 über die meiste Zeit ungehindert weiter fließen. Würzburg und das Umland hätten nicht – wie beim Trog – mit jahrelangem Ausweichverkehr zu rechnen.

4.  Vertretbare Kosten: Der Tunnel ist nicht teurer als der Trog. Die Autobahndirektion hat über Jahre hinweg unbelegte Behauptungen aufgestellt, dass der Tunnel zu teuer und somit nicht finanzierbar sei, nur um den Trogbau voranzubringen. Die Bürgerinitiative kann anhand von fundierten Berechnungen beweisen, dass das nicht der Fall ist. Der Trog ist heute schon teurer, als von der Autobahndirektion immer behauptet.

5.  Renaturierung: Die alte Autobahnstrecke wird wieder der Natur überantwortet, die Stadtteile Heidingsfeld und Heuchelhof können zusammenwachsen.

Karte_AlternativenSehen Sie sich den Lageplan des Tunnels hier an: Plan Tunnel Baucon

Weitere Fotos von den stadtbildverträglichen Tunnelröhren:

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Hier geht es zu den Bürgerstimmen des Bürgervereins Heuchelhof, die sich eingehend mit den Themen zum Würzburg-Tunnel auseinandersetzen.

Was ist der Trog? DAS wollen wir Würzburger nicht … und Sie können es verhindern …

Die A3 soll zwischen Heidingsfeld und Randersacker ausgebaut werden. Die Autobahndirektion will die Autobahn auf der bestehenden Strecke im Bogen um den Heuchelhofberg belassen. Dort soll sie auf 7 bis 9 Spuren verbreitert und 9 bis 12 Meter tiefer gelegt werden. Das ist der „Trog“ mit einer Gesamtlänge von ca. 5,4 km. Nur ein kurzes Stück davon, 570 m, werden mit einem Deckel versehen, was die Planer „Katzenbergtunnel“ nennen. Die breitere und tiefergelegte A3 läge also als weitgehend offene Autobahnschneise zwischen den Stadtteilen Heidingsfeld und Heuchelhof.

Auswirkungen des Trogs:

1.  Feinstaubgeschwängerte Luft: Durch die weitgehend offene Bauweise belastet die Trog-Autobahn für immer das gesamte Stadtgebiet mit Luftschadstoffen. In Würzburg ist die Feinstaubbelastung bereits heute zu hoch und gefährdet die Gesundheit der Menschen. In diesem Jahr gab es bereits 12 Überschreitungen der höchst zulässigen Feinstaubkonzentration. Ein Großteil der Luftschadstoffe kommt von der Autobahn. Wird die A3 erst einmal ausgebaut sein, wird sie noch mehr Verkehr anziehen. Die Prognose lautet, dass künftig 100.000 Fahrzeuge pro Tag die A3 bei Würzburg passieren werden.
Deswegen kämpft die Umwelt- und Gesundheitsinitiative für die Verlegung der Autobahn in einen Tunnel unter dem Heuchelhofberg hindurch. Nur in einem richtigen Tunnel könnten die Luftschadstoffe bis zu 98 % herausgefiltert werden.

2.  8 Jahre Stau: Durch die lange Bauzeit des Trogs von mind. 6 – 8 Jahren hätte Würzburg eine jahrelange Autobahnbaustelle vor der Tür. Es ist vorgesehen, dass der Trog bei laufendem Verkehr ausgebaut wird. Das würde bedeuten, dass bei Unfällen oder Staus in der Baustelle der Ausweichverkehr von der Autobahn aus allen Richtungen über Würzburg hereinbrechen und die Straßen verstopfen würde. Die Menschen müssten sich auf ihrem Weg zur Arbeit oder in die Innenstadt immer wieder durch lange Staus quälen. Handel und Wirtschaft, insbesondere der Tourismius würden leiden.
Der Tunnel hingegen würde abseits des laufenden A3-Verkehrs gebaut. Während der kurzen Bauzeit von nur 2, max. 3 Jahren könnte der Verkehr auf der bestehenden Autobahn ungehindert weiter laufen. Nur während einer kurzen Anschlusszeit von 6 Monaten müsste mit baustellenbedingten Störungen gerechnet werden.

3.  Dauerlärm: Die Stadtteile Heidingsfeld, Heuchelhof und Frauenland werden unter wachsendem Dauerlärm, der von der Autobahn ausgeht, zu leiden haben.

4.  Naturzerstörung: Der Trog bedeutet einen 9 – 12 m tiefen Einschnitt in den Katzenberg oberhalb von Heidingsfeld. Die Weinberge würden zerstört und das Naturschutzgebiet Bromberg Rosengarten beeinträchtigt werden.

5.  Verschandelung des Stadtbilds: Die mehrere Meter hohen Wände des Trogs und der Heidingsfelder Talbrücke würden das Stadtbild weiter verschandeln.

6.  Rechtswidrige finanzielle Verpflichtungen: Die Stadt Würzburg hat sich verpflichtet, den Trog mit 2,9 Mio. € mitzufinanzieren. Das ist rechtswidrig, da die A3 eine Bundesautobahn und keine städtische Straße ist. Außerdem könnte die Stadt diese Mittel für städtische Projekte viel dringender gebrauchen. Mit dem Bürgerentscheid fordern wir, dass die Stadt Würzburg alles unternimmt, um aus dieser Verpflichtung wieder heraus zu kommen.

7.  Explodierende Kosten: Der Tunnel wird nicht teurer sein als der Trog. Die Autobahndirektion hat die Kosten für den Trog jahrelang klein gerechnet, um die Zustimmung der Politik und des Bundesverwaltungsgerichts für den Trog zu erreichen. Erst kürzlich hat sie eine Kostensteigerung von 52 Mio. zugeben müssen. Die Kosten werden noch weiter steigen. Am 3.4. ist von der Autobahndirektion bekannt gegeben worden, das sich die Kosten (von ursprünglich 170 Mio auf 225 Mio und nun mit  der Heidingsfelder Talbrücke) auf 230 Mio erhöht haben. Damit wird die Trogtrasse schon jetzt um mehr als ein Drittel teurer als vor dem Bundesverwaltungsgericht behauptet.